Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 45/24

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten vom 21.02.2024 gegen den am 06.02.2024 erlassenen Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Grundbuchamts – Bonn vom 05.02.2024, GL-449-3, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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