Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 ORbs 172/24

Tenor

I. Dem Betroffenen wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen vom 20. Oktober 2023 gewährt.

II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

III. Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Geilenkirchen zurückverwiesen.


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