Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 231/24

Tenor

Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 17. Juni 2024 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 59/24 - abgeändert.

Die einstweilige Verfügung vom 12. April 2024 wird aufgehoben. Der Antrag auf ihren Erlass wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt die Verfügungsklägerin.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen