Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 27 W 3/25

Tenor

1. Auf die Streitwertbeschwerde der Beklagtenvertreter vom 29.05.2025 wird der Streitwertbeschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 17.04.2025 (6 S 61/24) dahingehend abgeändert, dass der Streitwert für die erste Instanz und das Berufungsverfahren auf jeweils 7.200,00 Euro festgesetzt wird.

2. Das Verfahren ist gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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