Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 78/23

Tenor

Die Berufung der Beklagten zu 2) und 3) gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 09.06.2023, Az.: 4 O 143/20, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten zu 2) und 3) je zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten zu 2) und 3) können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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