Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 116/24

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.10.2024 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgericht Köln – Az. 21 O 99/23 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

              Die Revision wird nicht zugelassen.


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