Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 24 U 20/25

Tenor

Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 20.02.2025 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 O 146/24 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.


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