Beschluss vom Oberlandesgericht Nürnberg - 8 U 775/24
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 13.03.2024, Aktenzeichen 20 O 6475/22, wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das in Ziffer 1. genannte Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.709,19 € festgesetzt.
Gründe
Verwandte Urteile
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Referenzen
- ZPO § 708 Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung 1x
- ZPO § 713 Unterbleiben von Schuldnerschutzanordnungen 1x
- §§ 47 Abs. 1 und 2, 48 Abs. 1, 43 Abs. 1 GKG 4x (nicht zugeordnet)
- ZPO § 522 Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss 2x
- ZPO § 97 Rechtsmittelkosten 1x
- 20 O 6475/22 2x (nicht zugeordnet)