Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7A B 1608/96.NE

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auf 10.000,-- DM festgesetzt.


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