Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 2613/96

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 DM festgesetzt.


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