Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 22 A 7462/95

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Beklagte wird unter Aufhebung der Prüfungsentscheidungen vom 10. Dezember 1991 und 29. Juni 1992 sowie seines Bescheides vom 5. Oktober 1992 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. Februar 1993 verpflichtet, dem Kläger Gelegenheit zu geben, die mündlichen Ergänzungsprüfungen in den Teilgebieten „Internes und externes Rechnungswesen“ und „Makroökonomik“ erneut abzulegen, und ihn sodann erneut zu bescheiden.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Der Kläger und der Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.