Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 2497/97

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt.


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