Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 1938/99

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000,- DM festgesetzt.


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