Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 2610/98

Tenor

Der angefochtene Beschluß vom 16. November 1998 wird geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Minden 8 K 1137/99 gegen die Einziehungsverfügung des Antragsgegners vom 3. November 1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landesamtes für Ernährungswirtschaft und Jagd Nordrhein-Westfalen vom 9. März 1999 wird wiederhergestellt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge einschließlich des Beschwerdezulassungsverfahrens. Der Streitwert wird unter entsprechender Änderung der Festsetzung I. Instanz für beide Rechtszüge auf je 6.000,-- DM festgesetzt.


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