Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1464/99

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Rechtszüge auf jeweils 6.000,-- DM festgesetzt.


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