Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 727/00

Tenor

I. Die Beschwerde wird zugelassen.

II. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller zu 1. und die Antragsteller zu 2. und 3., letztgenannte als Gesamtschuldner, tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur Hälfte.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- DM festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen