Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BauNVO § 16 Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

(1) Wird im Flächennutzungsplan das allgemeine Maß der baulichen Nutzung dargestellt, genügt die Angabe der Geschossflächenzahl, der Baumassenzahl oder der Höhe baulicher Anlagen.

(2) Im Bebauungsplan kann das Maß der baulichen Nutzung bestimmt werden durch Festsetzung

1.
der Grundflächenzahl oder der Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen,
2.
der Geschossflächenzahl oder der Größe der Geschossfläche, der Baumassenzahl oder der Baumasse,
3.
der Zahl der Vollgeschosse,
4.
der Höhe baulicher Anlagen.

(3) Bei Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung im Bebauungsplan ist festzusetzen

1.
stets die Grundflächenzahl oder die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen,
2.
die Zahl der Vollgeschosse oder die Höhe baulicher Anlagen, wenn ohne ihre Festsetzung öffentliche Belange, insbesondere das Orts- und Landschaftsbild, beeinträchtigt werden können.

(4) Bei Festsetzung des Höchstmaßes für die Geschossflächenzahl oder die Größe der Geschossfläche, für die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen im Bebauungsplan kann zugleich ein Mindestmaß festgesetzt werden. Die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen können auch als zwingend festgesetzt werden.

(5) Im Bebauungsplan kann das Maß der baulichen Nutzung für Teile des Baugebiets, für einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile und für Teile baulicher Anlagen unterschiedlich festgesetzt werden; die Festsetzungen können oberhalb und unterhalb der Geländeoberfläche getroffen werden.

(6) Im Bebauungsplan können nach Art und Umfang bestimmte Ausnahmen von dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung vorgesehen werden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 2 N 22.1647
3. Februar 2026
2 N 22.1647 3. Februar 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 267/25.NE
17. Dezember 2025
2 B 267/25.NE 17. Dezember 2025
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 535/23
15. Dezember 2025
10 A 535/23 15. Dezember 2025
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 D 209/22.NE
26. November 2025
2 D 209/22.NE 26. November 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 1 S 25.3710
24. November 2025
M 1 S 25.3710 24. November 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 7 E 25.3823
16. Oktober 2025
M 7 E 25.3823 16. Oktober 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 D 258/21.NE
1. Oktober 2025
2 D 258/21.NE 1. Oktober 2025
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 4 CN 2.24
16. September 2025
4 CN 2.24 16. September 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht München - M 9 K 21.5251
6. August 2025
M 9 K 21.5251 6. August 2025
Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 1 ZB 24.1908
31. Juli 2025
1 ZB 24.1908 31. Juli 2025