Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 E 84/01

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. Januar 2001 wird geändert. Auf die Erinnerung des Beigeladenen wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 28. November 2000 dahin abgeändert, dass die von den Klägern als Gesamtschuldner an den Beigeladenen zu erstattenden Kosten auf 4.186,40 DM festgesetzt werden.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auf 1.891,63 DM festgesetzt.


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