Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 212/02

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren bis zur Trennung auf 4.000,-- EUR und für die Zeit danach auf 1.000,-- EUR festgesetzt.


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