Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12D A 650/01.O

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Dienstbezüge des Beamten werden wegen eines Dienstvergehens auf die Dauer von drei Jahren um ein Zehntel gekürzt.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt der Beamte.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der dort entstandenen notwendigen Auslagen des Beamten werden diesem und dem Dienstherrn je zur Hälfte auferlegt.


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