Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 3180/01

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird - unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung - für das erstinstanzliche Ver-fahren auf 4.320,-- DM und für das Zulassungs- verfahren auf 2.294,68 EURuro (4.488,-- DM) festge-setzt.


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