Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 4030/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,-- EUR festgesetzt.


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