Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 1278/01.A

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen