Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 3552/02

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 27. Juni 2002 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 10.000,- EUR festgesetzt.


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