Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 4911/00

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 2.454,20 EUR (= früher 4.800,00 DM) festgesetzt.


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