Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 21 A 1075/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Zulassungsverfahren auf 10.225,84 EUR (entspricht 20.000,-- DM) festgesetzt


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