Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 1811/03

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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