Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 395/04.A

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfah- rens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 1.533.876,- Euro festgesetzt.


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