Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 2314/04

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 8. Oktober 2004 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Instanzen auf je 17.500 EUR festgesetzt.


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