Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1599/05

Tenor

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Beschwerden der Antragstellerinnen gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 24. August 2005 werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Beschwerdeverfahren einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die jeweiligen Antragstellerinnen.

Der Streitwert wird für das jeweilige Beschwerdeverfahren auf 10.500,- EUR festgesetzt.


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