Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 1744/05

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 20. September 2005 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 7.562,50 EUR festgesetzt.


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