Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 2166/05

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000, - EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen