Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 4094/04

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.


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