Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 1259/05

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen