Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 A 3951/04

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 200.000,- EUR festgesetzt.


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