Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 E 1367/05

Tenor

Der angefochtene Streitwertbeschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren 14 K 2355/03 wird auf 117.876,57 EUR festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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