Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 2976/05

Tenor

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 30. Juni 2005 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 1.478,55 EUR festgesetzt.


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