Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 5085/04

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 29. November 2004 wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 4801,20 EUR festgesetzt.


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