Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 2610/06

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23. Februar 2005 - 16 L 3117/04 - und der Senatsbeschluss vom 19. August 2005 - 13 B 426/05 - werden mit Ausnahme der Kostenentscheidungen und der Streitwertfestsetzungen geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 11. August 2004 wird hinsichtlich Ziffern 1, 2 und 3 der Verfügung wiederhergestellt und hinsichtlich Ziffer 7 der Verfügung, soweit diese Ziffern 1, 2 und 3 der Verfügung betrifft, angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Abänderungsverfahrens.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.


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