Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 2717/06

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragsgegners mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beigeladenen ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- EUR festgesetzt.


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