Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 61/07

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 330.000,- EUR.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab mit Telefax übermittelt werden.


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