Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2056/05

Tenor

Der Antrag auf Verlängerung der mit gerichtlicher Hinweisverfügung vom 23. April 2007 gesetzten Stellungnahmefrist wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 20.000 EUR festgesetzt.


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