Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 E 881/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und der zur Vertretung bereite Rechtsanwalt T. , I. , beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


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