Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 715/07

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des beigeladenen Landes, das diese selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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