Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BRRG § 130

Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts

(1) Dem nach § 128 in den Dienst einer anderen Körperschaft kraft Gesetzes übergetretenen oder von ihr übernommenen Beamten soll ein seinem bisherigen Amt nach Bedeutung und Inhalt ohne Rücksicht auf Dienststellung und Dienstalter gleichzubewertendes Amt übertragen werden. Wenn eine dem bisherigen Amt entsprechende Verwendung nicht möglich ist, finden § 18 Abs. 2 Satz 2 und § 23 Abs. 3 Nr. 3 entsprechende Anwendung. Bei Anwendung des § 18 Abs. 2 Satz 2 darf der Beamte neben der neuen Amtsbezeichnung die des früheren Amtes mit dem Zusatz "außer Dienst" ("a.D.") führen.

(2) Die aufnehmende oder neue Körperschaft kann, wenn die Zahl der bei ihr nach der Umbildung vorhandenen Beamten den tatsächlichen Bedarf übersteigt, innerhalb einer Frist von sechs Monaten die entbehrlichen Beamten auf Lebenszeit oder auf Zeit, deren Aufgabengebiet von der Umbildung berührt wurde, in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Die Frist des Satzes 1 beginnt im Falle des § 128 Abs. 1 mit dem Übertritt, in den Fällen des § 128 Abs. 2 und 3 mit der Bestimmung derjenigen Beamten, zu deren Übernahme die Körperschaft verpflichtet ist; entsprechendes gilt in den Fällen des § 128 Abs. 4. § 20 Satz 3 findet Anwendung. Bei Beamten auf Zeit, die nach Satz 1 in den einstweiligen Ruhestand versetzt sind, endet der einstweilige Ruhestand mit Ablauf der Amtszeit; sie gelten in diesem Zeitpunkt als dauernd in den Ruhestand versetzt, wenn sie bei Verbleiben im Amt mit Ablauf der Amtszeit in den Ruhestand getreten wären.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (2. Senat) - 2 A 10405/19
10. Juli 2019
2 A 10405/19 10. Juli 2019
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 51/13
11. Dezember 2014
2 C 51/13 11. Dezember 2014
Urteil vom Verwaltungsgericht Magdeburg (8. Kammer) - 8 A 1/13
1. Juli 2014
8 A 1/13 1. Juli 2014
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 8892/12
21. März 2014
26 K 8892/12 21. März 2014
Urteil vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - 1 L 9/13
12. November 2013
1 L 9/13 12. November 2013
Urteil vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 1 A 140/12
5. Dezember 2012
1 A 140/12 5. Dezember 2012
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 27/10
28. April 2011
2 C 27/10 28. April 2011
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 2142/08
18. Oktober 2010
6 A 2142/08 18. Oktober 2010
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 4 S 3160/08
29. September 2009
4 S 3160/08 29. September 2009
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 15 K 1329/07
4. Dezember 2008
15 K 1329/07 4. Dezember 2008