Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 1842/07

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertentscheidung wird der Streitwert für beide Instanzen auf 5.000 EUR festgesetzt.


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