Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 457/08

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers ¬gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27. Februar 2008 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwer¬de-verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 7.500,00 € festgesetzt.


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