Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 E 526/08

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Verweisungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. April 2008 aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.


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