Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 784/08

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.


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