Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 B 852/08

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der gegen den Antragsgegner gerichtete Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Rechtszüge mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen